Büsges, Kallen, Roth

Informationen zur Covid-19-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

leider zwingen uns die besonderen Umstände der Covid-19-Pandemie, unsere Kanzlei-Abläufe umzustellen, um ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

 

 

 

Natürlich bleibt unser  Kanzleibetrieb vollständig aufrecht und wir sind weiterhin uneingeschränkt für Sie da, sowohl in laufenden Verfahren als auch in neuen Mandaten.

 

 

 

Ein Betreten unserer Kanzlei ist nicht mehr zwingend notwendig, im Bedarfsfall aber selbstverständlich möglich.

 

 

 

Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch für Beratung und zur Verfügung.

 

 

 

Bei einem Besuch in unseren Kanzleiräumen bitten wir folgende Regeln zu beachten:

 

 

 

Sollten Sie an Covid-19 oder eine noch nicht geklärten Atemwegserkrankung erkrankt sein, bitten wir von einem Besuch in unseren Büroräumen Abstand zu nehmen. In diesem Fall finden wir auf jeden Fall eine andere Lösung, Ihr Mandat optimal zu bearbeiten. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf.

 

 

 

Ansonsten bitten wir, Besuche möglichst vorab anzukündigen und mit uns abzustimmen.

 

 

 

Wenn sie uns Unterlagen übergeben worden, so bietet sich hierfür die Übersendung eingescannter Unterlagen per E-Mail, Telefax oder auch der Einwurf in unseren Briefkasten an.

 

 

 

Während eines Besuches  bitten wir, den vorgeschriebenen Schutzabstand von 1,5 m zu unseren Mitarbeitern und anderen Besuchern einzuhalten und in unserem Empfangsbereich die Plexiglas- Schutzscheiben zu nutzen.

 

 

 

Für persönliche Besprechungen, bei denen möglicherweise der Sicherheitsabstand unterschritten werden muss, bitten wir Sie, Ihren persönlichen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und im Bedarfsfall anzulegen und die allgemeinen Infektionsschutzregeln zu beachten..

 

 

 

 

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

Rechtsanwälte Büsges Kallen, Roth

 


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